Therapieangebot
Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin behandle ich Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene bis 21 Jahren.
Die Bezugspersonen (z.B. Eltern, Geschwister) spielen für die Entwicklung natürlich eine wichtige Rolle, außerdem sehe ich besonders die Eltern als Experten ihrer Familie / Kinder an, sodass diese engmaschig in die Therapie mit einbezogen werden.
Beispiele für Emotionale- und/oder Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter, bei denen Sie sich gerne an mich wenden können, sind:
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Schulverweigerung, Schulschwierigkeiten, Mobbing
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Selbstwertstörungen
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Schwierigkeiten in der Aufmerksamkeit und hyperaktives Verhalten (AD(H)S)
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Angststörungen
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Depressionen
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Zwangsstörungen
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Kontaktschwierigkeiten
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Sozialer Rückzug
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Tic-Störungen
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Internet- oder Spielsucht
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Angst zu Sprechen (Mutismus)
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Ausscheidungsstörungen (Einnässen/Einkoten)
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übermäßig impulsives und aggressives Verhalten
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psychische Auffälligkeiten des Kindes bei psychischer/physischer Erkrankung der Eltern/eines Elternteils
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psychische Auffälligkeiten die durch den Lebensweg als Pflege- oder Adoptivkind bedingt sind
Kosten
Es handelt sich um eine Privatpraxis, sodass eine Behandlung momentan nur von einer privaten Krankenversicherung oder Beihilfeversicherung übernommen werden.
Die Kosten für die Behandlungsstunden rechne ich gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei ihrer Versicherung, welche Rahmenbedingungen für eine Kostenübernahme für gelten und beantragen Sie die für eine Kostenübernahme erforderlichen Antragsformulare.
Sie erhalten dann monatlich eine Rechnung von mir, die sie zur Erstattung bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in meiner Praxis leider nicht.
Es bleibt jedoch die Möglichkeit, die Behandlungsstunden als selbst zu bezahlen. Auch hier rechne ich nach der GOP ab und sende Ihnen am Ende des Monats eine Rechnung zu.
Diese Kosten können Sie als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend machen.